Unsere AGB

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Pro Performance Centre GmbH – nachfolgend PPC genannt – und den Teilnehmern gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.

1. Anmeldungen

Anmeldungen sind verbindlich. Der Vertrag über die Veranstaltungsteilnahme kommt erst mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden zustande. Geht beim Kunden die Anmeldebestätigung nicht oder verzögert zu, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn PPC nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen die Ablehnung erklärt. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

2. Absage

Wir behalten uns das Recht vor, die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen (z.B. Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl) bis zum 5. Tag vor dem Veranstaltungstermin aus wichtigen Gründen, die von der PPC nicht zu vertreten sind (z.B. Erkrankung/Unfall des Referenten) bis einschließlich am Veranstaltungstermin, aufgrund höherer Gewalt und wenn aufgrund einer Pandemie gesetzliche Beschränkungen eine Veranstaltungsdurchführung verhindern, bis einschließlich am Veranstaltungstermin abzusagen.

Im Falle einer Absage durch die PPC wird im Falle einer bereits eingegangenen Zahlung der volle Preis zzgl. Mehrwertsteuer
zurückerstattet. Darüber hinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der PPC vorliegt, ausgeschlossen.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abschnittes „Haftung“.

3. Stornokosten

Bei Stornierung fallen folgende Gebühren an:

Stornierung bis 42 Tage vor Seminarbeginn:
Kostenlose Stornierung zwischen 15 und 41 Tagen vor Seminarbeginn: 50 % der Seminarteilnehmergebühr zzgl. Mehrwertsteuer

Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn und der bereits erfolgten Rechnungsstellung:
100 % der Seminarteilnahmegebühr zzgl. Mehrwertsteuer. Dies gilt auch bei Nichterscheinen des angemeldeten Teilnehmers. Es
besteht die Möglichkeit, statt einer Stornierung jederzeit kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

Stornierungskosten:
Für die Einhaltung der Stornierungsfristen gilt das Datum des Zugangs bei der PPC. Stornierungen müssen grundsätzlich in
Textform (per Post oder E-Mail) vorgenommen werden. Diese werden von der PPC schriftlich bestätigt. Stornogebühren werden in
der entsprechenden Höhe mit ggf. bereits geleisteten Gebührenzahlungen verrechnet.

4. Änderungsvorbehalt

Veranstaltungsprogramm: Die PPC ist berechtigt, geringfügige inhaltliche und organisatorische (z.B. zeitlicher Rahmen, Pausen etc.) Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, sofern dies den Nutzen der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt.

Referentenwechsel:
Die PPC behalten uns vor, aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit), abweichend vom Veranstaltungsprogramm einen anderen, ebenso qualifizierten Referenten am Veranstaltungstermin einzusetzen.

5. Leistungsumfang

Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung sowie die Unterlagen.  Die PPC übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen.

Bei Präsenzveranstaltungen sind zudem die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen inkludiert.

6. Preise

Maßgeblich ist der zum Buchungszeitpunkt angegebene Preis. Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Angaben in EUR. Zuzüglich zum Nettopreis fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten.

7. Haftung

Die PPC haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

Die PPC haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Schäden, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit der PPC oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei
Nichteinhaltung einer von der PPC gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

Die PPC haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer
leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Die PPC haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf 25.000 € je Schadensfall.
Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der PPC,
wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

8. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der PPC schriftlich anerkannt werden und wenn die sich gegenüberstehenden Forderungen nicht gegenseitige Leistungen sind.

Vorgenannter Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts gilt nicht, wenn es sich beim Kunden um einen Verbraucher nach § 13 BGB handelt.

9. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages ihre Wirksamkeit.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Diese Unterlassungserklärung dient lediglich der Konkretisierung und Wiederholung der Unterlassungsverpflichtung aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der PPC GmbH, die Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und der PPC GmbH sind. Diese ist somit Teil Ihrer vertraglichen Verpflichtungen und gilt für alle von Ihnen gebuchten Onlineseminare oder Präsenzseminare.

Nachfolgend weisen wir Sie darauf hin, dass jegliche Form des

  • Mitschneidens,
  • Aufzeichnens,
  • Streamens sowie
  • das Zugänglichmachen der Onlineseminare zugunsten unbefugter Dritter über das eigene Empfangsendgerät,

Straftaten nach dem UrhG und u.a. nach den §§ 201, 202 a, 202 c StGB begründen und von uns in jedem Einzelfall zur Anzeige gebracht werden.

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich,
  1. a) das gebuchte Onlineseminar nicht mitzuschneiden, aufzuzeichnen oder für sich oder zugunsten Dritter zu streamen oder sonst wie elektronisch weiter zu übertragen oder zum Herunterladen bereit zu halten, auch nicht zeit- oder teilweise,
  1. b) Dritten, die das betreffende gebuchte Onlineseminar nicht selbst entgeltlich gebucht haben, den Empfang bzw. Mitempfang des gebuchten Online-Seminars unmittelbar oder mittelbar nicht zu ermöglichen,
  1. c) es zu unterlassen, das gebuchte Onlineseminar auf sonstige Weise für solche Dritte oder öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu verwerten oder zu vervielfältigen,
  1. d) es zu unterlassen, das gebuchte Onlineseminar auf sonstige Weise für solche Dritte oder öffentlich zugänglich machen zu lassen und/oder verbreiten zu lassen und/oder verwerten zu lassen und/oder vervielfältigen zu lassen,
  1. e) alle sonstigen Handlungen zu unterlassen, die ermöglichen oder begünstigen, dass das gebuchte Onlineseminar ganz oder teilweise, live oder zeitlich versetzt als Aufzeichnung unbefugten Dritten zugänglich gemacht wird,
  1. f) es zu unterlassen, anderen die Gelegenheit zu den vorgenannten Urheberrechtsverletzungen zu geben,
  1. g) die technisch möglichen Vorkehrungen vorzuhalten, um eine ständige Kontrolle der vorstehenden Verpflichtungen während eines Onlineseminars durch die PPC GmbH zu ermöglichen, insbesondere eine funktionstüchtige Kamera/Webcam zum benutzten Empfangsgerät während der gesamten Dauer des Onlineseminars vorzuhalten und aktiviert zu lassen, damit eine Sicht-Kontrolle durch die PPC GmbH stattfinden kann.
  1. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die unter Ziff. 1 beschriebenen Verpflichtung(en) eine von der PPC GmbH festgesetzte angemessene, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht auf ihre Billigkeit zu überprüfende Vertragsstrafe an die PPC GmbH zu zahlen. Bei jedem Fall der Zuwiderhandlung können Sie seitens der PPC GmbH von dem betreffenden Onlineseminar ausgeschlossen werden, in dem die Zuwiderhandlung stattfand. Ihre Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt. Außerdem behält sich die PPC GmbH das Recht vor, Ihre Buchung aller weiteren Onlineseminare zu kündigen/stornieren.
  1. Auskunft zu erteilen über Art und Umfang der unter Ziff. 1 beschriebenen Verletzungshandlung(en).
  1. Jeden Schaden zu ersetzen, der der PPC GmbH durch die unter Ziff. 1 beschriebenen Verletzungshandlung(en) entstanden ist oder noch entsteht, wobei das Kumulationsverbot von §§ 340 II, 341 BGB II BGB, sofern die Regelung auf den vorliegenden Fall überhaupt anwendbar sein sollte, nicht abbedungen werden soll.

Zu dem zu ersetzenden Schaden zählen dabei auch die Kosten, die durch die Inanspruchnahme einer Rechtsanwaltskanzlei wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine aus Ziff. 1 beschriebenen Verpflichtung(en) entstehen in Höhe der gesetzlichen Gebühren nebst Auslagen nach dem RVG.

Vielen Dank für das akzeptieren und die Einhaltung unserer AGB.

Ihr PPC-TEAM